Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht


Im Rahmen des Wirtschaftsstrafrechts beraten und begleiten wir Unternehmen, Geschäftsführer und persönlich Betroffene bei einer problem- und interessenorientierten Lösung. Die Erhaltung der gewerberechtlich notwendigen Zulassungen und die Vermeidung eines Eintrages ins Gewerbezentralregister bilden dabei ein Hauptaugenmerk.

Wir stehen Ihnen von Beginn der Ermittlungen, über die Durchsuchung durch Zoll oder Steuerfahndung, bei Beschlagnahmen, Verhandlungen mit Strafbehörden, Staatsanwälten und Richtern bis zum Abschluss des Verfahrens kompetent zur Seite.

Insbesondere sind wir tätig bei:

  • Insolvenzstraftaten (Insolvenzverschleppung, Bankrott)
  • Steuerhinterziehung
  • Schwarzgeldzahlungen
  • Untreue und Betrug
  • Vorenthaltung oder Veruntreuung von Arbeitsgeld
  • Geldwäsche
  • Korruption
  • Schwarzarbeit
  • Vorteilsnahme
  • Selbstanzeige
  • Umweltstrafrecht

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