Versicherungsrecht

Versicherungsrecht


Das Versicherungsrecht erlangt nicht nur immer größere Bedeutung im Rahmen der privaten Lebensführung und -vorsorge, sondern ist im Wege der Risikominimierung auch gerade aus sämtlichen Bereichen des Wirtschafts- und Berufslebens nicht mehr hinweg zu denken.

Dabei ist es durch die gänzliche Neuregelung des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) zum 01.01.2008 zu grundlegenden und tiefgreifenden Änderungen in der bisherigen Rechtslage gekommen, wobei für sogenannte „Altverträge“ unverändert auch die Bestimmungen des VVG alt zu berücksichtigen sind.

Hier kann durch nachgewiesene Qualifikation und ständige Fortbildung eine kompetente und umfassende Beratung sowie Interessenvertretung gewährleistet werden.

Das Versicherungsrecht umfasst Rechtsprobleme u.a aus den Bereichen:

  • Sachversicherungen (z.B. Feuerversicherung, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung),
  • Haftpflichtversicherungen (z.B. Privathaftpflicht, Berufshaftpflicht, Produkthaftpflicht, Arzthaftung,
    D & O Versicherung)
  • Personenversicherungen (z.B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung)

wobei es gerade im Falle der Personenversicherungen zu vielfältigsten Berührungspunkten auch mit Leistungsansprüchen aus dem Gebiet des Sozialversicherungsrecht kommen kann.

Weitere Stichworte im Rechtsgebiet Versicherungsrecht sind unter anderem

  • Invaliditätsversicherung, Invalidität, Invaliditätsleistung
  • Todesfallleistung
  • Gliedertaxe
  • Progressionsstaffel
  • Nachprüfung
  • Neubemessung
  • Rentenversicherung
  • Krankheitskostenversicherung, Krankenvollversicherung, Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Obliegenheit, Obliegenheitsverletzung
  • Anfechtung
  • Rücktritt
  • Mitverschulden
  • Haftungsquote
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Rückkaufswert
  • Unterversicherung
  • Leistungsablehnung

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