Sozialrecht
Der Schwerpunkt der sozialrechtlichen Tätigkeit liegt im Sozialversicherungsrecht. Dieses stellt, ausgestaltet als öffentliche Pflichtversicherung, einen auf gesetzlichen Grundlagen beruhenden wichtigen Teil der sozialen Absicherung dar und umfasst die Versicherungszweige:
- Gesetzliche Rentenversicherung (z.B. Leistungen zur Teilhabe, Rentenleistungen wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes)
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung (z.B. Leistungsansprüche bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten)
- Arbeitslosenversicherung
- Schwerbehindertenrecht (Grad der Behinderung, Merkzeichen)
In Zusammenhang mit dem Bereich der privaten Personenversicherungen (private Vorsorge) kann hier eine kompetente, umfassende Vertretung von Versicherten gewährleistet werden.
Im Rahmen der Arbeitgebervertretung stellen sich u.a. etwa Fragen der Arbeitnehmerüberlassung (Scheinüberlassung) bzw. sind Statusfeststellungsverfahren zur Sozialversicherungspflicht (Befreiung, Nachzahlung oder Rückforderung von Beiträgen) durchzuführen.
Weitere Stichworte im Rechtsgebiet Sozialrecht sind unter anderem
- Sozialversicherungsrecht, Sozialgericht, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, ALG II, Regress,
- Versicherungspflicht, Beitragspflicht, Pflegeversicherung,
- (illegale) Arbeitnehmerüberlassung,
- Selbständige Tätigkeit, Subunternehmer, Betriebsprüfung,
- Angestelltenverhältnis, Sperrzeit,
- Notwendige Krankenbehandlung, Krankengeld, Krankentagegeld,
- Wartezeit, Vorversicherungszeit,
- Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Erwerbsminderung, Zeitrente, Rentennachzahlung,
- Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit,
- Haftungsausschluss, Gefahrentarif,
- Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt,
- Behinderung, Grad der Behinderung, Schwerbehinderung, Merkzeichen, Einzel-GdB, Gesamt-GdB,
Ansprechpartner
![RA FA Proksch & Geiselbrecht [Logo]](img/ra-fa-proksch_logo.jpg)


