Rechtsanwälte


Richard Proksch
auch Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht


Margot Geiselbrecht
auch Fachanwalt für Arbeitsrecht


Markus Griete
auch Fachanwalt für Versicherungsrecht


Astrid Schürmann
auch Fachanwalt für Strafrecht


Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Proksch und Rechtsanwältin Geiselbrecht

Unsere Stärke - Ihr Vorteil


RechtsAnwälte und FachAnwälte,

die mit langjähriger Erfahrung und Engagement an für Sie effektiven und effizienten Lösungen arbeiten.

Wir sind eine vorwiegend zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei. Zusätzlich zu unseren Fachanwaltsgebieten bearbeiten wir schwerpunktmäßig die Gebiete: Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrecht, Bankrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Sozialrecht. Des Weiteren unterhalten wir eine eigenständige Inkasso-Abteilung.

Wir stehen ein für die Grundsätze:

- Unabhängigkeit sowie Integrität

- Handeln im ausschließlichen Interesse des Mandanten

- Verschwiegenheit

Unsere Kanzleiphilosopie »

Aktuelles


03.2011

Baurecht - Kostenpflichtiger Aufwand eines Auftragnehmers
anlässlich der Prüfung von Mängelrügen

Auswertung der Entscheidungen BGH VII ZR 110/09 = NZBau 2011, 27 f., BGH VIII ZR 246/06 = BauR 2008, 671, OLG Düsseldorf 21 U 164/06 = BauR 2007, 1902


In konsequenter Fortführung der Symptom-Rechtsprechung entschied der BGH mit Urteil vom 02.09.2010 (VII ZR 110/09), dass das Recht eines Auftraggebers, von einem Auftragnehmer Mängelbeseitigung zu fordern, grundsätzlich nicht dadurch eingeschränkt wird, dass die Verantwortlichkeit des AN noch unklar ist. Es ist nicht Aufgabe des AG, die Mangelursache zu klären, vielmehr reicht es aus, den Mangel in seinem äußeren Erscheinungsbild zu bezeichnen (Symptom-Rechtsprechung).

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